Flugverspätung Entschädigung Ihr kompletter Leitfaden
Anspruch auf Flugverspätung Entschädigung? Unser Leitfaden erklärt Ihre Rechte, die Voraussetzungen und wie Sie Ihr Geld erfolgreich einfordern.

Klar, wer kennt das nicht? Man freut sich auf den Urlaub oder einen wichtigen Termin, und dann das: Der Flug hat massive Verspätung. Wenn Sie Ihr Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen, haben Sie aber oft mehr als nur ein Recht auf schlechte Laune – nämlich einen Anspruch auf Entschädigung. Das Ganze ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 festgeschrieben und schützt Sie als Passagier.
Entscheidend ist dabei immer die tatsächliche Ankunftszeit, nicht, wie viel später der Flieger abgehoben ist.
Wann sie anspruch auf entschädigung haben
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie sind endlich gelandet, aber das Flugzeug rollt noch eine gefühlte Ewigkeit über das Rollfeld oder wartet auf eine freie Parkposition. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die offizielle Ankunftszeit ist nämlich erst dann, wenn mindestens eine Flugzeugtür aufgeht und Sie die Maschine verlassen können.
Eine ärgerliche Verzögerung beim Einsteigen ist also noch keine Garantie für eine Ausgleichszahlung. Am Ende zählt nur, wie viel später Sie tatsächlich am Zielort aus dem Flugzeug steigen.
Die magische Drei-Stunden-Grenze
Die wichtigste Faustregel ist simpel: Kommen Sie mehr als drei Stunden später als geplant an, winkt in der Regel eine Entschädigung. Das ist der erste Indikator, bei dem Sie hellhörig werden sollten.
Dabei ist es völlig egal, ob der Abflug nur eine Stunde verspätet war. Manchmal holen die Piloten eine anfängliche Verzögerung in der Luft wieder auf. Wenn nicht, haben Sie gute Karten.
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass der Moment der Landung zählt. Tatsächlich beginnt die Ankunftszeit aus rechtlicher Sicht aber erst, wenn die Türen geöffnet werden und die Passagiere aussteigen können.
Wie die Flugdistanz Ihre Entschädigung bestimmt
Die Höhe der Entschädigung ist keine Willkür, sondern hängt direkt von der Flugstrecke ab. Die EU hat hier klare Staffeln festgelegt, um die entstandenen Unannehmlichkeiten fair auszugleichen.
- Kurzstrecke (bis 1.500 km): Hier gibt es 250 € pro Person. Das betrifft typische Flüge innerhalb Deutschlands oder in Nachbarländer.
- Mittelstrecke (1.501 km bis 3.500 km): Für Flüge zum Beispiel nach Griechenland oder auf die Kanaren erhöht sich der Anspruch schon auf 400 €.
- Langstrecke (über 3.500 km): Geht es über den großen Teich in die USA oder nach Asien, können Sie mit bis zu 600 € rechnen.
Die folgende Grafik zeigt das Zusammenspiel von Verspätung und Distanz noch einmal sehr anschaulich.
Man sieht sofort: Je länger die Strecke und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, desto höher fällt die Ausgleichszahlung aus.
Diese Tabelle fasst zusammen, welche Entschädigung Ihnen basierend auf der Flugstrecke und der Ankunftsverspätung zusteht.
| Entschädigungshöhe nach Flugdistanz und Verspätung |
| :--- | :--- | :--- |
| Flugdistanz | Ankunftsverspätung | Entschädigung pro Person |
| bis 1.500 km (Kurzstrecke) | ab 3 Stunden | 250 € |
| 1.501 km – 3.500 km (Mittelstrecke) | ab 3 Stunden | 400 € |
| über 3.500 km (Langstrecke) | 3 bis 4 Stunden | 300 € (50 % Kürzung möglich) |
| über 3.500 km (Langstrecke) | ab 4 Stunden | 600 € |
Diese Beträge stehen jeder einzelnen Person zu, nicht nur pro Buchung. Eine vierköpfige Familie kann also schnell auf einen Gesamtanspruch von bis zu 2.400 € kommen. In Deutschland haben Sie übrigens bis zu drei Jahre Zeit, Ihre Forderung geltend zu machen – so lange gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Wer tiefer in die Details der Entschädigungsregelungen eintauchen möchte, findet weitere Einblicke zum Beispiel auf Portalen wie malediven.biz.
Die Ausrede der außergewöhnlichen Umstände
Natürlich gibt es Situationen, in denen die Airline nichts für die Verspätung kann. Man spricht hier von „außergewöhnlichen Umständen“. In solchen Fällen muss sie auch keine Entschädigung zahlen.
Hier sind ein paar klassische Beispiele:
- Extreme Wetterkapriolen wie ein Schneesturm oder eine Vulkanaschewolke
- Politische Instabilität oder akute Sicherheitsrisiken am Zielort
- Streiks von Fluglotsen oder dem Bodenpersonal am Flughafen
Aber Vorsicht: Airlines nutzen diese Klausel gerne mal als Ausrede. Ein gewöhnlicher technischer Defekt am Flugzeug ist in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, da die Fluggesellschaft für die ordnungsgemäße Wartung ihrer Flotte verantwortlich ist. Hier sollten Sie also hartnäckig bleiben.
Was Sie genau brauchen, um einen Anspruch geltend zu machen
Um erfolgreich eine Entschädigung bei Flugverspätung durchzusetzen, müssen Sie die Spielregeln genau kennen. Der Teufel steckt hier oft im Detail, und glauben Sie mir, die Fluggesellschaften nutzen jede Unklarheit aus. Aber keine Sorge, mit dem richtigen Wissen an Ihrer Seite können Sie Ihren Anspruch souverän durchsetzen.
Der vielleicht wichtigste Punkt, den viele Passagiere falsch einschätzen, ist die Definition der „Ankunftszeit“. Man denkt intuitiv, es sei der Moment, in dem das Flugzeug auf der Landebahn aufsetzt. Das ist leider ein kostspieliger Irrtum, denn die EU-Verordnung ist hier sehr präzise.
Als tatsächliche Ankunftszeit gilt der Augenblick, in dem mindestens eine Tür des Flugzeugs geöffnet wird und Sie als Passagier die Maschine verlassen könnten. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Zwischen der Landung und dem Andocken am Gate können oft wertvolle Minuten vergehen – Minuten, die über Ihren Anspruch auf Entschädigung entscheiden.
Gilt die EU-Verordnung überhaupt für meinen Flug?
Nicht jeder Flug weltweit fällt automatisch unter dieses verbraucherfreundliche Gesetz. Der Geltungsbereich ist klar abgesteckt und hängt vom Start- und Zielflughafen sowie dem Sitz der Airline ab.
Ihr Flug ist grundsätzlich anspruchsberechtigt, wenn einer dieser Fälle zutrifft:
- Ihr Flug startet innerhalb der EU: Hier ist es egal, welche Airline Sie fliegen – auch wenn es eine amerikanische oder asiatische ist. Der Start in der EU reicht aus.
- Ihr Flug landet in der EU: In diesem Fall gibt es eine Zusatzbedingung: Die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, muss ihren Hauptsitz in der EU (einschließlich Island, Norwegen und der Schweiz) haben.
Stellen wir uns das mal konkret vor: Ein Flug mit Lufthansa von Frankfurt nach New York fällt klar unter die Verordnung, da er in der EU startet. Ein Flug mit American Airlines von New York nach Frankfurt wäre hingegen nicht abgedeckt, da sowohl der Startflughafen außerhalb der EU liegt als auch die Airline ihren Sitz nicht in der EU hat.
Verschulden der Airline oder „außergewöhnliche Umstände“?
Hier liegt der Kern vieler Auseinandersetzungen: die Frage nach der Verantwortung. Die Fluggesellschaft muss nämlich nicht zahlen, wenn die Verspätung auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist.
Das sind Ereignisse, die wirklich außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen und selbst mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können. Denken Sie an Aschewolken nach einem Vulkanausbruch, politische Unruhen oder einen Streik der Fluglotsen.
Aber Vorsicht: Viele Airlines versuchen, gewöhnliche technische Defekte als außergewöhnlichen Umstand darzustellen, um sich vor der Zahlung zu drücken. Die Gerichte sehen das zum Glück oft anders.
Gerichtsurteile haben immer wieder gezeigt, dass nicht jedes technische Problem eine gültige Ausrede ist. Die regelmäßige Wartung und die technische Betriebsbereitschaft eines Flugzeugs liegen allein in der Verantwortung der Airline. Das gehört einfach zum Geschäft.
Ein bekanntes Beispiel aus der Rechtsprechung macht das deutlich: Ein Kurzschluss in einer Kaffeemaschine an Bord führte zu einer erheblichen Verspätung. Die Airline argumentierte, das sei ein unvorhersehbares technisches Problem gewesen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah das anders. Er entschied, dass selbst spontane technische Defekte, die bei der Wartung auftreten, zum normalen Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft gehören. Sie sind daher kein außergewöhnlicher Umstand. Die Passagiere bekamen ihre Entschädigung. Solche Urteile stärken Ihre Position und helfen Ihnen, die typischen Ausreden der Airlines zu durchschauen.
Ihre Entschädigung Schritt für Schritt einfordern
So, jetzt geht's ans Eingemachte. Sie kennen Ihre Rechte, aber jetzt kommt der entscheidende Teil: die Flugverspätung Entschädigung auch tatsächlich durchzusetzen. Das klingt erstmal nach einem riesigen Berg Arbeit, aber keine Sorge. Mit der richtigen Strategie und den passenden Unterlagen in der Hand steigen Ihre Chancen enorm.
Stellen Sie sich Ihre Forderung wie einen stabilen Tisch vor. Jedes Dokument, jeder Beweis ist ein Tischbein. Fehlt eines, wackelt die ganze Konstruktion – und genau das will die Airline ausnutzen.
Der wichtigste Schritt: die Beweissicherung am Flughafen
Den Grundstein für Ihren Erfolg legen Sie schon, bevor Sie den Flughafen überhaupt verlassen haben. Sobald Sie merken, dass es zu einer größeren Verspätung kommt, heißt es: umschalten in den Detektivmodus. Ihre Mission ist es jetzt, alles zu sichern, was später als handfester Beweis dienen kann.
Handeln Sie sofort. Erinnerungen verblassen, aber ein Foto mit Zeitstempel lügt nie.
Diese Dinge sind jetzt Gold wert:
- Fotos machen: Knipsen Sie die Anzeigetafel am Gate, auf der die Verspätung oder der Ausfall klar zu sehen ist. Machen Sie ein Foto vom Flugzeug an seiner Parkposition, direkt nachdem die Türen geöffnet wurden – am besten mit einer Uhr im Bild.
- Dokumente sammeln: Bewahren Sie alles auf. Ihre Bordkarte (egal ob ausgedruckt oder auf dem Handy), die Buchungsbestätigung und vor allem alle Belege für zusätzliche Ausgaben, wie für Getränke, Essen oder ein ungeplantes Hotel.
- Notizen anfertigen: Schreiben Sie die exakte Uhrzeit auf, zu der die Flugzeugtür an Ihrem Zielort geöffnet wurde. Notieren Sie sich auch den Grund, den die Airline für die Probleme genannt hat.
Diese sofortige Dokumentation ist Ihre beste Waffe gegen die typischen Ausreden der Airlines, die oft versuchen, die genaue Ankunftszeit zu ihren Gunsten auszulegen.
Das Anschreiben an die Airline formulieren
Sobald Sie alle Beweise beisammenhaben, ist es Zeit für ein formelles Schreiben an die Fluggesellschaft. Hier kommt es auf Präzision an, denn ein einfaches „Mein Flug war zu spät“ landet direkt im Papierkorb.
Betrachten Sie Ihr Schreiben wie eine offizielle Rechnung für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind. Jede Information hilft dabei, Ihren Fall glasklar zuzuordnen und rechtlich zu untermauern.
Ein vollständiges und präzises Forderungsschreiben zeigt der Airline sofort: Hier kennt jemand seine Rechte. Das erhöht die Chance auf eine schnelle Bearbeitung ungemein und erspart nervige Rückfragen.
Achten Sie auf eine saubere Struktur und führen Sie unbedingt diese Punkte auf:
- Vollständige Namen aller Reisenden
- Ihre komplette Adresse und Kontaktdaten
- Flugdaten: Flugnummer, Datum und die geplante Strecke (z. B. Frankfurt nach Mallorca)
- Buchungs- oder Ticketnummer
- Konkrete Forderung: Nennen Sie die genaue Summe, die Ihnen zusteht (250 €, 400 € oder 600 € pro Person), und verweisen Sie dabei direkt auf die EU-Verordnung 261/2004.
- Fristsetzung: Setzen Sie der Airline eine klare Frist für die Zahlung. 14 Tage sind hier ein üblicher und angemessener Zeitraum.
Mit dieser klaren Aufstellung machen Sie es der Gegenseite schwer, Ihren Anspruch einfach abzutun oder zu verschleppen.
Die richtige Kontaktadresse finden und dranbleiben
Eine der größten Hürden ist oft, die richtige Abteilung bei der Airline zu finden. Viele verstecken die zuständige Adresse für Rechtsansprüche gern tief im Impressum oder den AGB. Suchen Sie gezielt nach Begriffen wie „Fluggastrechte“, „Kontakt für Rechtsangelegenheiten“ oder „Customer Relations“.
Mein Tipp aus Erfahrung: Senden Sie Ihre Forderung per E-Mail mit Lesebestätigung und zur Sicherheit zusätzlich als Einschreiben per Post. Damit haben Sie einen wasserdichten Nachweis, dass Ihr Schreiben angekommen ist.
Und was, wenn die Airline nicht reagiert oder mit einer Standardfloskel antwortet? Bloß nicht entmutigen lassen. Das ist eine typische Taktik, um Passagiere abzuschrecken. Oft wird pauschal auf außergewöhnliche Umstände verwiesen, auch wenn das gar nicht stimmt.
Verstreicht Ihre gesetzte Frist ohne Zahlung oder eine vernünftige Antwort, ist es Zeit für den nächsten Schritt. Im nächsten Abschnitt zeige ich Ihnen, welche schlagkräftigen Optionen Sie dann haben – von spezialisierten Fluggastrecht-Portalen bis hin zur offiziellen Schlichtungsstelle.
Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Sie haben alles getan, was man tun kann: Beweise gesammelt, ein sauberes Schreiben aufgesetzt – und trotzdem kommt nichts zurück. Entweder lehnt die Fluggesellschaft Ihre Forderung ab oder sie hüllt sich einfach in Schweigen. Das ist unglaublich frustrierend, aber glauben Sie mir: Das ist noch lange kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen.
Ganz im Gegenteil. Oft ist das Ignorieren oder Ablehnen von Ansprüchen eine bewusste Taktik der Airlines. Sie setzen darauf, dass Ihnen die Puste ausgeht und Sie Ihre berechtigte Forderung einfach aufgeben. Genau an diesem Punkt müssen Sie dranbleiben. Zum Glück stehen Ihnen jetzt mehrere schlagkräftige Optionen offen, um doch noch an Ihr Geld zu kommen.
Weg 1: Die digitalen Helfer – Fluggastrechte-Portale
Der bequemste und sicherste Weg führt über spezialisierte Fluggastrechte-Portale. Diese Online-Dienste sind darauf ausgelegt, Ihnen die ganze Last von den Schultern zu nehmen. Sie kümmern sich um alles – von der zähen Kommunikation mit der Airline über die rechtliche Prüfung bis hin zur Klage vor Gericht, falls es hart auf hart kommt.
Das Geschäftsmodell ist denkbar einfach und fair: Sie reichen Ihren Fall kostenlos ein. Nur wenn Sie am Ende erfolgreich sind und eine Entschädigung erhalten, behält das Portal eine Provision ein. Diese liegt in der Regel zwischen 25 % und 35 % der Entschädigungssumme. Geht der Fall verloren, zahlen Sie keinen Cent. Null Risiko für Sie.
Vorteile:
- Kein Kostenrisiko: Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
- Minimaler Aufwand: Daten eingeben, zurücklehnen – den Rest erledigen die Profis.
- Hohe Erfolgschancen: Die Portale haben Routine und können den nötigen Druck aufbauen.
Nachteile:
- Provision: Sie bekommen nicht die volle Summe ausbezahlt.
- Wenig Kontrolle: Der Prozess läuft weitgehend automatisiert ab.
Dieser Weg ist ideal, wenn Sie eine unkomplizierte Lösung ohne finanzielles Risiko suchen und bereit sind, dafür einen Teil der Entschädigung abzugeben.
Weg 2: Der direkte Weg zum Anwalt
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Fall ist besonders knifflig, oder wenn Sie einfach die Zügel selbst in der Hand behalten wollen, dann ist der Gang zu einem auf Reiserecht spezialisierten Anwalt eine starke Alternative. Ein Anwalt kann sich ganz individuell mit den Details Ihres Falls befassen und notfalls mit Nachdruck vor Gericht ziehen.
Ein anwaltliches Schreiben wirkt oft Wunder und bringt selbst die sturste Fluggesellschaft zum Einlenken. Beachten Sie hier aber das Kostenrisiko. Ohne eine passende Rechtsschutzversicherung müssen Sie die Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten selbst tragen, falls Sie den Prozess verlieren.
Ein Anwalt ist vor allem dann eine gute Wahl, wenn der Sachverhalt kompliziert ist, Sie den direkten Weg bevorzugen und das Maximum aus Ihrer Entschädigung herausholen möchten.
Weg 3: Die neutrale Instanz – die Schlichtungsstelle SÖP
Eine dritte, oft unterschätzte Möglichkeit ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Deutschland. Diese staatlich anerkannte Stelle agiert als neutraler und kostenloser Vermittler zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft.
Den Antrag bei der SÖP können Sie stellen, nachdem Sie der Airline erfolglos eine Frist zur Zahlung gesetzt haben. Die SÖP prüft den Fall unparteiisch und spricht eine Empfehlung aus. Rechtlich bindend ist diese Empfehlung für die meisten Airlines zwar nicht, aber viele folgen ihr, um einen Imageschaden oder einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden.
Dieser Weg ist perfekt für alle, die eine kostenfreie Klärung ohne Konfrontation suchen und etwas Geduld mitbringen – ein Schlichtungsverfahren kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Für clevere Reisende, die wissen, wie man Meilen für ein Upgrade nutzt, passt die Nutzung kostenloser Dienste wie der SÖP perfekt ins Konzept, um Reisevorteile voll auszuschöpfen.
Die Zahlen zeigen, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt. Obwohl Tausende Passagiere jedes Jahr anspruchsberechtigt wären, fordern nur etwa 10–15 % ihre Entschädigung aktiv ein – oft aus Angst vor dem Aufwand. Jeder der drei hier beschriebenen Wege kann Sie jedoch erfolgreich ans Ziel bringen.
Ein blick in die zukunft: was sich bei den fluggastrechten ändern könnte
Die aktuellen Regelungen für Entschädigungen bei Flugverspätungen geben Ihnen als Passagier ein starkes Recht an die Hand. Aber diese Regeln sind nicht für die Ewigkeit gemacht. Hinter den Kulissen wird auf EU-Ebene ständig darüber diskutiert, die Gesetze anzupassen. Wer heute seine Rechte kennt, tut also gut daran, auch die Entwicklungen von morgen im Auge zu behalten, um nicht von Reformen kalt erwischt zu werden.
Was heute noch ein klarer Fall für 600 € Entschädigung zu sein scheint, könnte in ein paar Jahren schon ganz anders aussehen. Die Verhandlungen sind ein ständiges Tauziehen zwischen dem Schutz der Passagiere und den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften. Für Sie als Reisender ist es daher umso wichtiger, am Ball zu bleiben.
Was die geplante reform für sie bedeutet
Stellen Sie sich mal vor: Sie sitzen am Gate, Ihr Flug hat schon vier Stunden Verspätung und Sie rechnen fest mit Ihrer Ausgleichszahlung. Nach den aktuellen Plänen könnte genau dieser Anspruch bald der Vergangenheit angehören. Die vielleicht einschneidendste Änderung, die diskutiert wird, ist nämlich die Anhebung der Wartezeiten, ab denen überhaupt ein Recht auf Entschädigung entsteht.
Die bisher recht klare Drei-Stunden-Regel könnte durch ein System ersetzt werden, das nicht nur komplizierter, sondern auch deutlich ungünstiger für Passagiere ist. Das heißt im Klartext: In Zukunft müssten Sie wahrscheinlich deutlich mehr Geduld am Flughafen beweisen, bevor Sie überhaupt an eine finanzielle Kompensation denken können.
Bei den geplanten Änderungen geht es nicht um kleine Anpassungen, sondern um einen grundlegenden Wandel. Aus drei Stunden Wartezeit könnten schnell fünf, neun oder sogar zwölf Stunden werden, bevor eine Entschädigung auch nur in Reichweite rückt.
Konkrete auswirkungen der geplanten EU-reform
Die Debatten zur Überarbeitung der Fluggastrechte laufen auf Hochtouren. Die Europäische Union plant, möglicherweise schon ab 2025, die Regeln für die Flugverspätung Entschädigung erheblich zu verschärfen – eine Änderung, die auch Reisende aus Deutschland direkt spüren würden. Der Kern des Vorschlags: Die Wartezeiten sollen drastisch verlängert werden.
So könnten die neuen Schwellenwerte aussehen:
- Kurzstrecken (bis 1.500 km): Die Mindestverspätung für einen Anspruch könnte von drei auf fünf Stunden klettern.
- Mittelstrecken (1.501 bis 3.500 km): Hier müssten Sie statt drei Stunden womöglich ganze neun Stunden ausharren.
- Langstrecken (über 3.500 km): Bei Fernreisen würde ein Anspruch erst nach einer Verspätung von sage und schreibe zwölf Stunden entstehen.
Obendrein ist geplant, die Liste der „außergewöhnlichen Umstände“, bei denen Airlines von der Zahlungspflicht befreit sind, zu erweitern. Diese Reformpläne, die momentan auf EU-Ebene diskutiert werden, könnten die Rechte von Fluggästen deutlich schwächen. Mehr Details dazu finden Sie in diesem Artikel über die geplanten Änderungen der EU-Fluggastrechte auf passengersfriend.com.
Diese Entwicklungen zeigen, wie entscheidend es in Zukunft sein wird, die eigenen Rechte ganz genau zu kennen und jeden Vorfall akribisch zu dokumentieren. Eine gut informierte und vorausschauende Haltung wird noch wichtiger, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. So sind Sie nicht nur über die heutige Rechtslage im Bilde, sondern können sich auch schon auf das vorbereiten, was kommen mag.
Ihre dringendsten Fragen zur Entschädigung – kurz und bündig beantwortet
Wenn der Flug nicht wie geplant verläuft, tauchen schnell viele Fragen auf. Ob direkt am Flughafen im Chaos oder später zu Hause beim Schriftverkehr mit der Airline – Unsicherheiten sind vorprogrammiert. Damit Sie nicht im Regen stehen, habe ich hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.
Jeder Fall hat seine Eigenheiten, aber die grundlegenden Probleme sind oft dieselben. Betrachten Sie diesen Abschnitt als Ihren Spickzettel, um typische Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte souverän durchzusetzen.
Was passiert, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?
Einen Anschlussflug zu verpassen ist wohl eine der ärgerlichsten Reiseerfahrungen überhaupt – oft zerplatzt damit die gesamte Reiseplanung. Der entscheidende Punkt für Ihren Anspruch ist aber nicht die Verspätung des Zubringers, sondern die Ankunftsverspätung an Ihrem endgültigen Zielort.
Kommen Sie also am Ende Ihrer Reise mit mehr als drei Stunden Verspätung an, weil der erste Flug zu spät war, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Ganz wichtig dabei: Beide Flüge müssen Teil einer einzigen, zusammenhängenden Buchung sein. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dann nach der gesamten Flugstrecke, nicht nur nach dem kurzen, verspäteten Zubringerflug.
Gilt mein Anspruch auch bei einer Pauschalreise?
Ja, absolut! Die EU-Fluggastrechteverordnung macht da keinen Unterschied. Es ist egal, ob Sie nur den Flug oder ein komplettes Reisepaket gebucht haben. Ihr Ansprechpartner für die Entschädigung ist immer die ausführende Fluggesellschaft, also die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat – nicht der Reiseveranstalter.
Fordern Sie die Entschädigung also direkt bei der Fluggesellschaft ein. Davon unberührt sind übrigens eventuelle Ansprüche, die Sie zusätzlich gegen den Reiseveranstalter wegen Reisemängeln (wie einem verlorenen Urlaubstag) geltend machen können. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Viele Reisende glauben fälschlicherweise, bei Pauschalreisen sei der Veranstalter für die Flugentschädigung verantwortlich. Die EU-Verordnung 261/2004 zielt aber immer direkt auf die Fluggesellschaft, die das Problem verursacht hat.
Welche Betreuungsleistungen muss die Airline bereitstellen?
Sobald Sie eine bestimmte Zeit am Flughafen warten müssen, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, sich um Sie zu kümmern. Diese sogenannten Betreuungsleistungen stehen Ihnen zusätzlich zu einer möglichen Entschädigung zu und sind keine Verhandlungssache.
- Ab 2 Stunden Wartezeit (Kurzstrecke bis 1.500 km): Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke.
- Ab 3 Stunden Wartezeit (Mittelstrecke bis 3.500 km): Ebenfalls Verpflegung plus die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden.
- Ab 4 Stunden Wartezeit (Langstrecke über 3.500 km): Die gleichen Leistungen wie bei der Mittelstrecke.
- Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird: Die Airline muss eine Hotelübernachtung organisieren und die Kosten für den Transport dorthin und wieder zurück zum Flughafen übernehmen.
Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung zu stellen?
In Deutschland haben Sie erfreulich lange Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt aber erst am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Ein Flug im Juni 2024 verjährt also erst am 31. Dezember 2027.
Sie können sich also in Ruhe Zeit lassen, um alle nötigen Unterlagen zusammenzusuchen und Ihre Forderung sauber zu formulieren. Ähnlich wie bei der Planung, wie Sie am besten Ihre Flugmeilen einlösen und die wichtigsten Fragen dazu klären, ist es auch hier klug, strategisch und ohne Hektik vorzugehen.
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