Ihre Flugverspätung Rechte und wie Sie Geld zurückbekommen
Ihre Flugverspätung Rechte einfach erklärt. Erfahren Sie, wie Sie bei Verspätung bis zu 600 € Entschädigung erhalten und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Ein verspäteter Flug ist mehr als nur ein Ärgernis – er kann Ihre gesamten Reisepläne über den Haufen werfen. Ihre Fluggastrechte bei einer Verspätung sind aber zum Glück klar geregelt. Kommen Sie mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Ziel an, haben Sie oft Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Und das zusätzlich zu Betreuungsleistungen wie Verpflegung, die Ihnen schon früher zustehen.
Was Ihnen bei einer Flugverspätung wirklich zusteht
Wenn Ihr Flugzeug mit ordentlich Verspätung am Zielort aufsetzt, stehen Sie nicht mit leeren Händen da. Man könnte sagen, Sie haben eine unsichtbare, aber sehr wirksame Versicherung im Gepäck: die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie ist Ihr rechtliches Schutzschild, wenn lange Wartezeiten Ihre Geduld auf die Probe stellen.
Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU abheben. Sie greift auch bei Flügen, die in der EU landen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Damit ist ein Großteil Ihrer Reisen abgedeckt.
Die zwei Säulen Ihrer Fluggastrechte
Ihre Ansprüche bei einer Flugverspätung stützen sich auf zwei wesentliche Säulen:
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Betreuungsleistungen: Schon bei kürzeren Wartezeiten (abhängig von der Flugdistanz) ist die Airline in der Pflicht, sich um Sie zu kümmern. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Getränke, die Möglichkeit für zwei Telefonate oder E-Mails und, wenn es ganz dicke kommt, sogar eine Hotelübernachtung samt Transfer. Wichtig hierbei: Diese Leistungen stehen Ihnen unabhängig vom Grund der Verspätung zu.
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Finanzielle Entschädigung: Hier geht es um bares Geld. Diese pauschale Ausgleichszahlung soll den Ärger und den Zeitverlust kompensieren. Die entscheidende Hürde ist eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Airline die Verzögerung auch zu verantworten hat.
Gut zu wissen: Der entscheidende Moment ist nicht die Landung des Flugzeugs, sondern der Augenblick, in dem die erste Flugzeugtür am Gate geöffnet wird. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Stoppuhr für die Berechnung Ihres Anspruchs.
Ihre Entschädigungsansprüche nach Flugdistanz und Verspätung
Die Höhe der finanziellen Entschädigung ist zum Glück nicht willkürlich, sondern klar nach der Flugdistanz gestaffelt. Ihr Ticketpreis spielt dabei übrigens keine Rolle – auch ein Schnäppchenticket kann Ihnen den vollen Anspruch sichern.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick, welche Summe Ihnen zusteht. Damit können Sie Ihre Rechte bei einer Flugverspätung sofort einschätzen und wissen, was Sie von der Fluggesellschaft fordern können.
Flugdistanz | Verspätung am Zielort | Entschädigungshöhe |
---|---|---|
Bis zu 1.500 km | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
Über 1.500 km (innerhalb der EU) | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
1.500 bis 3.500 km (außerhalb der EU) | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
Über 3.500 km (außerhalb der EU) | 3 bis 4 Stunden | 300 € (50 %) |
Über 3.500 km (außerhalb der EU) | 4 Stunden oder mehr | 600 € |
Diese klare Struktur schafft eine solide Grundlage, um zu verstehen, was Ihnen zusteht. Im nächsten Schritt schauen wir uns an, wie Sie Ihren Anspruch ganz konkret durchsetzen können.
Die EU-Verordnung 261/2004 verständlich aufgeschlüsselt
Die EU-Verordnung 261/2004 ist das A und O, wenn es um Ihre Flugverspätung Rechte geht. Auf den ersten Blick mag sie wie ein trockenes, juristisches Dokument wirken. Doch in Wahrheit ist sie ein mächtiges Schutzschild für uns Passagiere. Stellen Sie sich die Verordnung einfach wie die Spielregeln im Luftverkehr vor, die klar festlegen, wann eine Fluggesellschaft für den Ärger geradestehen muss.
Der Geltungsbereich ist dabei ganz klar abgesteckt, damit Ihre Rechte nicht einfach an der Landesgrenze verpuffen, sondern Sie auch auf vielen internationalen Reisen schützen.
Für welche Flüge gilt die Verordnung?
Die Regeln sind eigentlich recht simpel, aber man muss sie kennen. Ihre Fluggastrechte greifen im Grunde in zwei Hauptfällen:
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Alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten: Ganz egal, welche Airline Sie fliegen. Ob Lufthansa, eine türkische oder amerikanische Fluggesellschaft – der Abflugort innerhalb der EU ist hier das entscheidende Kriterium.
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Alle Flüge, die in der EU landen: Fliegen Sie aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union, gilt die Verordnung ebenfalls. Hier gibt es aber eine kleine, aber wichtige Einschränkung: Die Fluggesellschaft muss ihren Hauptsitz in der EU haben. Ein Flug von New York nach Frankfurt mit der Lufthansa ist also abgedeckt, der gleiche Flug mit einer US-Airline fällt leider nicht darunter.
Diese geografische Abgrenzung ist der erste und wichtigste Punkt, den Sie prüfen müssen. Sie sorgt dafür, dass ein riesiges Spektrum an Flügen unter diesen Schutzschirm fällt und Sie nicht im Regen stehen, nur weil Ihr Urlaubsziel außerhalb Europas liegt. Es kommt also immer auf das Zusammenspiel von Start, Ziel und dem Sitz der Airline an.
Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Airlines, die auf dem europäischen Markt mitmischen wollen, müssen sich auch an die europäischen Standards für den Verbraucherschutz halten. Das schafft eine faire und verlässliche Basis für Millionen von Reisenden jedes Jahr.
Betriebliche Probleme vs. außergewöhnliche Umstände
Jetzt kommen wir zum Knackpunkt, der über eine Entschädigung entscheidet: die Ursache der Verspätung. Die EU-Verordnung zieht hier eine klare Linie zwischen Problemen, die die Airline zu verantworten hat, und Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Genau hier entscheidet sich, ob Sie einen Anspruch auf 250 €, 400 € oder 600 € haben.
Betriebliche Probleme sind Ursachen, die klar im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen. Diese führen fast immer zu einem Anspruch auf Entschädigung. Denken Sie an all die Dinge, die eine Airline mit guter Organisation und Wartung hätte vermeiden können.
Typische Beispiele dafür sind:
- Technische Defekte am Flugzeug: Ein unerwartetes technisches Problem, das nicht auf Sabotage oder einen versteckten Produktionsfehler zurückgeht, fällt in den Risikobereich der Airline.
- Engpässe beim Personal: Die Crew ist krank, kommt nicht pünktlich zum Einsatz oder die Dienstpläne waren einfach zu eng gestrickt? Das ist ein klares Versäumnis der Fluggesellschaft.
- Unzureichende Enteisung: Wenn ein Flugzeug im Winter nicht schnell genug enteist werden kann und sich der Abflug deswegen massiv verzögert, ist das ebenfalls die Verantwortung der Airline.
Das genaue Gegenteil davon sind die außergewöhnlichen Umstände. Das sind Ereignisse, die eine Airline selbst mit der besten Planung und allen zumutbaren Mitteln nicht hätte verhindern können. In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft zwar keine Entschädigung zahlen, aber sich trotzdem um Sie kümmern (Betreuungsleistungen).
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Extreme Wetterbedingungen wie Aschewolken, schwere Unwetter oder ein plötzlicher Wintereinbruch, der alles lahmlegt.
- Streiks von Dritten, also zum Beispiel von Fluglotsen oder dem Sicherheitspersonal am Flughafen.
- Politische Unruhen, Terrorwarnungen oder andere unvorhersehbare Sicherheitsrisiken.
- Medizinische Notfälle an Bord des Fliegers.
Die richtige Einschätzung dieser Umstände ist oft die größte Hürde. Fluggesellschaften berufen sich gerne und schnell pauschal auf außergewöhnliche Umstände, um Zahlungen zu umgehen. Genau deshalb ist es so wichtig, die genaue Ursache zu hinterfragen und nicht sofort das Handtuch zu werfen.
Wann genau steht Ihnen eine Entschädigung zu?
Ärgerlich, aber wahr: Nicht jede Verspätung am Flughafen führt automatisch zu einem Geldsegen. Ihre Flugverspätung Rechte sind an ganz klare Bedingungen geknüpft. Stellen Sie es sich wie ein Puzzle vor – erst wenn alle Teile an ihrem Platz liegen, haben Sie einen stichhaltigen Anspruch.
Der erste und wichtigste Baustein ist die berühmte Drei-Stunden-Regel. Hierbei zählt aber nicht, wann Sie abheben, sondern wann Sie am Zielort ankommen. Und was genau bedeutet "Ankunft"?
Der Europäische Gerichtshof hat das zum Glück eindeutig geklärt: Maßgeblich ist der Moment, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und Sie aussteigen können. Erst dann läuft die Stoppuhr aus. Ob die Maschine schon zehn Minuten früher auf dem Rollfeld zum Stehen kam, ist dabei völlig unerheblich.
Die formalen Grundvoraussetzungen
Bevor wir uns die genaue Verspätung und ihre Gründe anschauen, müssen ein paar Formalitäten stimmen. Das sind die Basics, die jede Airline sofort prüft. Ohne sie geht gar nichts.
- Gültige Buchung: Sie brauchen natürlich einen Nachweis über ein bestätigtes Ticket für den betroffenen Flug. Ihre Buchungsbestätigung ist hier der Schlüssel.
- Pünktlicher Check-in: Ganz wichtig ist, dass Sie sich an die Check-in-Zeiten der Airline gehalten haben. Wer zu spät am Gate erscheint, verliert seinen Anspruch, selbst wenn der Flug später stundenlang verspätet ist.
Diese beiden Punkte sind quasi Ihre Eintrittskarte, um Ihre Fluggastrechte bei einer Verspätung überhaupt ins Spiel bringen zu können. Sie beweisen, dass Sie Ihren Teil des Vertrags erfüllt haben.
Denken Sie daran: Ihre Rechte sind ein Ausgleich für den erlittenen Zeitverlust. Um diesen geltend zu machen, müssen Sie belegen, dass Sie bereit waren, die Reise wie geplant anzutreten.
Die Ursache der Verspätung entscheidet
Jetzt kommen wir zum Knackpunkt: die Ursache für die Verspätung. Liegt die Schuld bei der Airline oder waren es sogenannte „außergewöhnliche Umstände“? Diese Frage ist der Dreh- und Angelpunkt für die Entscheidung, ob Sie Geld bekommen oder nicht.
Statistiken zeigen übrigens, dass die Airlines oft selbst verantwortlich sind. Fast die Hälfte aller Verspätungen (rund 49 % an deutschen Flughäfen) geht auf ihr Konto, zum Beispiel durch technische Defekte oder fehlendes Personal. Das Wetter ist hingegen nur für etwa jede zehnte Verspätung verantwortlich.
Um Ihre Chancen besser einschätzen zu können, hilft Ihnen diese kleine Checkliste. Fragen Sie sich, ob einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft:
Checkliste: Liegt die Schuld bei der Airline?
- Technische Probleme: Gab es einen Defekt am Flugzeug, der nicht gerade auf Sabotage oder einen geheimen Herstellungsfehler zurückgeht?
- Personalmangel: Fehlte Personal, war die Crew krank oder kam sie einfach zu spät zum Einsatz?
- Schlechte Organisation: Dauerte die Enteisung, das Betanken oder die Reinigung des Flugzeugs unverhältnismäßig lange?
- Wirtschaftliche Gründe: Wurde der Flug vielleicht einfach aus wirtschaftlichen Gründen nach hinten geschoben?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten, stehen Ihre Chancen auf Entschädigung richtig gut. Notieren Sie sich immer genau, was man Ihnen als Grund nennt, und bleiben Sie skeptisch, wenn sich die Airline pauschal auf schlechtes Wetter beruft. Um weitere Fallstricke zu vermeiden, werfen Sie auch einen Blick in unseren ausführlichen Ratgeber zur Flugverspätung Entschädigung. So sind Sie bestens gewappnet, um Ihre Flugverspätung Rechte erfolgreich durchzusetzen.
So setzen Sie Ihre Ansprüche Schritt für Schritt durch
Sie haben Ihre Fluggastrechte bei Verspätung geprüft und sind sich sicher: Ihnen steht eine Entschädigung zu. Aber wie geht es jetzt weiter? Der Weg von der reinen Kenntnis Ihrer Rechte bis zur tatsächlichen Auszahlung kann sich manchmal wie ein undurchdringliches Labyrinth anfühlen. Aber keine Sorge, mit der richtigen Strategie und etwas Geduld kommen Sie ans Ziel.
Stellen Sie sich das Ganze wie das Kochen nach einem Rezept vor. Fehlt eine Zutat oder überspringen Sie einen wichtigen Schritt, stimmt das Ergebnis am Ende nicht. Genauso verhält es sich hier: Eine lückenlose Dokumentation und ein strukturiertes Vorgehen sind das A und O, um Ihren Anspruch erfolgreich bei der Airline einzureichen.
Sofort handeln: Werden Sie zum Beweissammler
Der wichtigste Moment, um die Weichen für eine erfolgreiche Entschädigung zu stellen, ist direkt am Flughafen, während Sie warten. Wer hier nur passiv die Zeit absitzt, riskiert, wertvolle Beweise zu verlieren. Werden Sie stattdessen aktiv und sammeln Sie alles, was Ihren Fall untermauert.
Jedes Dokument, jedes Foto und jeder Beleg kann später das entscheidende Puzzleteil sein, das Ihre Forderung beweist – vor allem, wenn die Fluggesellschaft sich querstellt.
- Fotografieren Sie die Anzeigetafeln: Ein schnelles Foto von der Abflug- oder Ankunftstafel, auf der die Verspätung oder Annullierung klar zu sehen ist, ist ein starker visueller Beweis.
- Bewahren Sie alle Flugdokumente auf: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Gepäckanhänger – heften Sie alles sorgfältig ab. Diese Papiere belegen, dass Sie eingecheckt waren und den Flug tatsächlich antreten wollten.
- Sammeln Sie Belege für Zusatzkosten: Die Airline hat Ihnen keine Verpflegung angeboten und Sie mussten sich selbst etwas kaufen? Jeder einzelne Kassenbon ist wichtig, um diese Kosten später zurückzufordern.
Diese Grafik veranschaulicht den Prozess – von der Beweissicherung bis zur Forderung – und zeigt, wie wichtig ein strukturierter Ansatz ist.
Wie Sie sehen, führt eine gute Vorbereitung direkt am Flughafen oft am schnellsten zum Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Airline schriftlich zur Kasse bitten
Der nächste logische Schritt ist die formelle Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft. Am besten eignet sich dafür eine E-Mail oder – für den ganz sicheren Weg – ein Brief per Einschreiben. So haben Sie einen handfesten Nachweis Ihrer Forderung. Ein Anruf mag zwar schneller gehen, ist im Streitfall aber kaum belegbar.
Formulieren Sie Ihr Schreiben klar und präzise. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt. Ganz wichtig: Setzen Sie der Airline eine klare Frist für die Zahlung. Üblich und fair sind hier zwei bis drei Wochen.
Checkliste für Ihr Anschreiben: Folgende Informationen dürfen auf keinen Fall fehlen: Namen aller Passagiere, Ihre Anschrift, Flugnummer und Datum, die planmäßigen und die tatsächlichen Flugzeiten und natürlich die geforderte Entschädigungssumme pro Person. Fügen Sie auch gleich Ihre Bankverbindung für die Überweisung hinzu, das beschleunigt den Prozess.
Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Leider ist es keine Seltenheit: Airlines reagieren nicht, schicken eine standardisierte Ablehnung oder schieben die Schuld auf „außergewöhnliche Umstände“. Lassen Sie sich davon bloß nicht entmutigen! Jetzt gibt es mehrere Wege, um den Druck zu erhöhen.
Die gute Nachricht: Sie haben Zeit. Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt in Deutschland drei Jahre. Die Frist beginnt dabei immer erst am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Ein Flug im Juni 2024 verjährt also erst am 31. Dezember 2027.
Sollte die Fluggesellschaft auf stur schalten, haben Sie diese Optionen:
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Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP): Diese neutrale Instanz vermittelt kostenlos zwischen Ihnen und der Airline. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen der Fluggesellschaft eine Chance zur Klärung gegeben haben und diese hat entweder abgelehnt oder sich nach zwei Monaten nicht gemeldet. Das Verfahren ist für Sie komplett risikofrei.
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Fluggastrechteportale: Dienste wie Flightright oder AirHelp sind eine bequeme Alternative. Sie prüfen Ihren Fall kostenlos und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Airline. Nur wenn Sie erfolgreich sind, behalten diese Portale eine Provision (meist 20–35 %) der Entschädigungssumme ein.
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Der Gang zum Anwalt: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies oft ein sinnvoller und wirkungsvoller Weg. Ein Anwalt kann Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck verleihen und sie notfalls auch vor Gericht durchsetzen.
Welcher Weg der richtige für Sie ist, hängt davon ab, wie viel Aufwand Sie selbst betreiben möchten. Das Wichtigste ist jedoch: Bleiben Sie hartnäckig. Das Recht ist in den allermeisten dieser Fälle klar auf Ihrer Seite.
Wie Sie von zusätzlichen Versicherungsleistungen profitieren
Die EU-Fluggastrechte sind schon ein starkes Stück. Sie sichern Ihnen eine pauschale Entschädigung für Ihre verlorene Zeit und den ganzen Ärger. Aber was ist mit den handfesten Kosten, die Ihnen durch eine stundenlange Verspätung entstehen? Genau hier setzen zusätzliche Versicherungen an – sie sind das perfekte Sicherheitsnetz, das über die gesetzlichen Ansprüche hinausgeht.
Wenn Sie eine Premium-Kreditkarte wie die American Express Platinum oder eine separate Reiseversicherung im Portemonnaie haben, sitzen Sie klar im Vorteil. Diese Policen bieten oft eine ganz eigene Schutzebene, die unabhängig von der EU-Verordnung greift und deren Lücken schließt.
Stellen Sie es sich so vor: Die EU-Entschädigung ist Ihr Schmerzensgeld für den Frust und die Warterei. Die Versicherungsleistung hingegen ist Ihr praktischer Notfallfonds, der die sehr realen Kosten für Hotel, Verpflegung und Co. abdeckt.
Der Mehrwert von Reisekomfort-Versicherungen
Viele Premium-Kreditkarten haben eine sogenannte Reisekomfort-Versicherung im Gepäck. Der entscheidende Vorteil: Sie springt oft schon bei kürzeren Wartezeiten ein und kümmert sich meist nicht darum, warum der Flug verspätet ist. Während die EU-Verordnung erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort greift und die Airline schuld sein muss, sind Sie hier viel früher abgesichert.
Diese Versicherungen übernehmen in der Regel alle notwendigen und angemessenen Ausgaben, die Ihnen während der Wartezeit entstehen.
Was eine Reisekomfort-Versicherung typischerweise abdeckt:
- Verpflegung: Kosten für Essen und Getränke am Flughafen, die über das hinausgehen, was die Airline Ihnen vielleicht anbietet.
- Hotelübernachtung: Falls Sie wegen der Verspätung ungeplant über Nacht bleiben müssen, werden die Hotelkosten übernommen.
- Notwendige Einkäufe: Ihr Koffer kommt erst später an? Viele Policen erstatten Ihnen dann die Ausgaben für das Nötigste wie Kleidung oder Hygieneartikel.
- Transferkosten: Auch die Fahrten zwischen Flughafen und Hotel sind oft abgedeckt.
Der eigentliche Clou ist aber, dass diese Ansprüche parallel zu Ihrer Forderung bei der Airline bestehen. Sie können also beides geltend machen und holen so das Maximum für sich heraus.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Passagier möchte von Frankfurt nach New York fliegen. Wegen eines massiven technischen Problems wird der Flug um 24 Stunden verschoben. Der Fluggast hat jetzt zwei Optionen:
- Er fordert 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
- Gleichzeitig reicht er die Belege für sein Hotelzimmer und die Verpflegung bei seiner Kreditkartenversicherung ein und bekommt diese Kosten erstattet.
Dieses Szenario zeigt, wie sich gesetzliche Flugverspätung Rechte und private Versicherungsleistungen perfekt ergänzen. Sie bekommen nicht nur eine pauschale Summe für Ihren Ärger, sondern bleiben auch nicht auf den konkreten Zusatzkosten sitzen.
So nutzen Sie die Vorteile optimal
Um diese Zusatzleistungen wirklich nutzen zu können, müssen Sie natürlich die Bedingungen Ihrer Versicherung kennen. Fast immer ist die Voraussetzung, dass Sie die Reise – also den Flug – auch mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt haben.
Heben Sie unbedingt alle Belege auf! Jeder Kassenbon für ein Sandwich, jede Hotelrechnung und jede Quittung für eine Taxifahrt ist pures Gold für Ihren Versicherungsantrag. Informieren Sie sich am besten schon vor der Reise kurz über die Deckungssummen und die Fristen, innerhalb derer Sie Ihre Kosten einreichen müssen.
Gerade für Vielreisende ist dieser zusätzliche Schutz ein unbezahlbarer Vorteil. Er macht eine Flugverspätung zwar nicht weniger nervig, aber finanziell deutlich entspannter. So erweitern Sie Ihre Flugverspätung Rechte von einer reinen Entschädigung zu einer echten Rundum-sorglos-Absicherung.
Die häufigsten Fragen zu Flugverspätung und Entschädigung
Wenn es um Ihre Rechte bei einer Flugverspätung geht, tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Um Ihnen da schnell unter die Arme zu greifen, haben wir die häufigsten Anliegen gesammelt und praxisnah beantwortet. So wissen Sie sofort, woran Sie sind und was als Nächstes zu tun ist.
Die größte Hürde ist oft, die eigene Situation richtig einzuschätzen. Diese Antworten sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche sicher zu bewerten.
Was genau sind außergewöhnliche Umstände?
Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ ist oft der entscheidende Knackpunkt. Er beschreibt Ereignisse, die wirklich außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und selbst mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Stellen Sie es sich einfach wie höhere Gewalt vor.
Dazu gehören typischerweise:
- Extremes Wetter, zum Beispiel Aschewolken, schwere Stürme oder ein plötzlicher, massiver Wintereinbruch, der den gesamten Flugbetrieb lahmlegt.
- Streiks von Dritten, also etwa von Fluglotsen oder dem Sicherheitspersonal am Flughafen.
- Politische Instabilität oder unvorhersehbare Sicherheitsrisiken am Ziel- oder Abflugort.
Wichtig zu wissen: Ein technischer Defekt am Flugzeug zählt in den allermeisten Fällen nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Wartung der Maschinen liegt klar in der Verantwortung der Airline, weshalb Sie hier fast immer Anspruch auf Entschädigung haben.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche anzumelden?
In Deutschland haben Sie erfreulicherweise ziemlich lange Zeit, um Ihre Forderung geltend zu machen. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Der Clou dabei: Diese Frist beginnt immer erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattgefunden hat.
Ein konkretes Beispiel: Ihr Flug war im Juli 2024 verspätet. Die dreijährige Frist startet somit erst am 31. Dezember 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Trotzdem rate ich Ihnen dringend, Ihren Anspruch so schnell wie möglich anzumelden. Dann sind alle Details noch frisch im Gedächtnis und die nötigen Unterlagen schnell zur Hand.
Gilt mein Anspruch auch bei einer Pauschalreise?
Ja, absolut. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auch für Flüge, die Teil einer Pauschalreise sind. Für die finanzielle Entschädigung ist und bleibt die ausführende Fluggesellschaft Ihr direkter Ansprechpartner.
Zusätzlich können Sie unter Umständen aber auch eine Reisepreisminderung bei Ihrem Reiseveranstalter durchsetzen. Diese beiden Ansprüche laufen parallel und schließen sich nicht gegenseitig aus. Das optimale Vorgehen und die Kombination verschiedener Vorteile, etwa durch Bonusprogramme, kann aber ganz schön komplex sein. Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, wie man Reisevorteile maximal ausschöpft, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Einlösen von Flugmeilen die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Entschädigung?
Betreuungsleistungen und finanzielle Entschädigung – das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die man nicht verwechseln sollte.
Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder notfalls ein Hotelzimmer muss die Airline schon bei kürzeren Wartezeiten erbringen, und zwar unabhängig vom Grund der Verspätung.
Die finanzielle Entschädigung zwischen 250 € und 600 € ist hingegen eine pauschale Wiedergutmachung für Ihren Zeitverlust. Diese steht Ihnen erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort zu und auch nur dann, wenn kein außergewöhnlicher Umstand die Ursache war. Es ist also gut möglich, dass Sie Anspruch auf beides haben.
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